Verbände

Brede Å lystfiskerforening

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Vorschriften

  1. Jeder Fang eines Lachses muß bis spätestens 24.00 Uhr des Fangtages, unabhängig davon, ob der Lachs mitgenommen oder ausgesetzt wird, dem Verein angezeigt werden. Hierzu kann die Adresse www.bredeaa.dk genutzt werden.
  2. Im Jahr ist dem Fischereiberechtigten die Mitnahme nur eines maßigen Lachses erlaubt. Alle weiteren Lachsfänge müssen wieder zurückgesetzt werden.
  3. Jeder Fang einer Meerforelle muß dem Verein, nicht später als 3 Tage nach dem Fang, angezeigt werden. Dieses ist unabhängig davon, ob die Meerforelle mitgenommen oder ausgesetzt wird. Die Meldung kann über die Adresse www.bredeaa.dk erfolgen.
  4. Es dürfen täglich nur 2 Fische der Art- Forellenfische- mitgenommen werden.
  5. Bachforelle sind geschützt und müssen freigelassen werden. Junioren können jedoch Bachforellen über der Mindestgroße von 30 cm nach Hause bringen.
  6. Untermaßige Fische müssen wieder zurückgesetzt werden.
  7. Es darf mit nur einem Angelhaken ohne Widerhaken pro Angelschnur gefischt werden. Dies gilt für Einzel-,Zwilligs-oder Drillingshaken.
  8. Angeln mit natürlichen Ködern oder Ködern mit Duftstoffen ist nur mit haken ohne Widerhaken erlaubt. Andere Haken mit Widerhaken sind bei der Nutzung von Ködern erlaubt , wenn ein Haken der der Abstand der Hakenspitze, gemessen zum senkrechten Schafft des Einzelhakens, nicht mehr als 6 mm betragen.
  9. Wenn jeweils 28 Lachse kleiner als 75 cm und 23 Lachse größer als 75 cm gefangen worden sind, ist der Lachsfang beendet.
  10. Pro Person darf nur mit einer Angelrute gefischt werden
  11. Setzangeln, Reusen und Netzfischerei, sind verboten.
  12. Parken Sie nie auf einem Feld , oder wo Sie andere belästigen.
  13. Beschädigung von Anpflanzungen , Zäunen usw. kann zu Geldbußen und Haftungsansprüchen führen.
  14. Begegnen Sie den Grundbesitzern höflich und rücksichtsvoll. Bitte respektieren Sie die Verbotsschilder.
  15. Die Angelkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Sie ist beim Fischen stets mitzu- führen.
  16. Die gefangenen Fische und die Angelkarte sind auf Verlangen dem Grundbesitzer, den Aufsichtspersonen oder anderen Sportanglern vorzuzeigen.
  17. Hunde dürfen zum Fischen nicht mitgebracht werden.
  18. Es ist verboten Kleinfische bzw. Köderfische, die von Fischteichen oder anderen Au Systemen stammen, zu verwenden. Ebenso ist die Verwendung von Garnelen und Rogen (Laich) zum Fischen in der Brede-Au verboten.
  19. Die generelle Schonzeit der Brede-Au ist vom 1. November bis zum 15. April.